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Beleidigung oder Satire: Der Fall Jan Böhmermann


Nichts erregt derzeit die Gemüter so stark wie der Fall Böhmermann. Sein "Gedicht" über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan kann wohl mit Recht als äußerst grenzwertig bezeichnet werden. Eine abschließende Meinung solltet ihr euch selbst bilden. Ich werde euch die Abgrenzung zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik sachlich näher bringen, damit ihr euch selbst eine Meinung bilden könnt. Und natürlich auch, damit ihr zukünftig überall mitreden könnt...

Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Bundeskanzlerin hat die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zugelassen. Dies ist Voraussetzung für die Ermittlungen nach § 103 StGB. Aber ohnehin hätte die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen, da Erdogan auch persönlich durch seinen Anwalt Strafanzeige erstattet hat. Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass § 103 StGB Anwendung findet, so kommt es auf die Strafanzeige Erdogans nicht mehr an, da § 103 StGB spezieller als der allgemeine Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB ist.

Öffentliches Interesse

Der Staatsanwalt prüft bei der Beleidigung, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht. Anderenfalls verweist er den Verletzten auf den Privatklageweg. Ein öffentlches Interesse ist dann gegeben, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist. Dies dürfe hier wohl unproblematisch zu bejahen sein.

Wann liegt Beleidigung vor?

Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe der Missachtung. Dabei muss die Äußerung objektiv und unter Beachtung der Rechtsordnung beleidigend sein.

Das heißt es kommt nicht darauf an, ob der Erklärungsempfänger die Äußerung auch als kränkend oder als Angriff auf seine Ehre empfindet.

Satire oder Schmähkritik

Der entscheidende Punkt für eine Strafbarkeit wird hier sein, ob das Gedicht Böhmermanns noch als Satire oder schon als Schmähkritik einzuordnen ist.

Was ist Schmähkritik ?

Die Definition der Schmähkritik durch das Bundesverfassungsgericht:

"Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82,272)".

Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfGE 93, 266).

Dies hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise in seinem "Soldaten sind Mörder" Beschluss verneint, denn es ginge um eine Auseinandersetzung in der Sache, ob Krieg oder Kriegsdienst und das damit verbundene Töten von Menschen sittlich gerechtfertigt ist. In diesem Fall sah das BVerfG schon den Tatbestand der Beleidigung nicht verwirlicht.

Genau das wird bei Böhmermanns Gedicht der entscheidende Punkt sein. Drängen die persönlichen Kränkungen in dem Gedicht das sachliche Anliegen Böhmermanns völlig in den Hintergrund?

Oder ist sein Gedicht von der Meinungs- Kunstfreiheit gedeckt, weil er durch völlig überspitzte Satire zeigen wollte, wo Satire an ihre Grenzen stößt. Wollte Böhmermann etwa zeigen, was man in Deutschland mit Satire machen darf und was nicht? Dann würde wohl das sachliche Anliegen und eine Auseinandersetzung in der Sache vorliegen.

Folglich wäre sein Gedicht auch von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt. Die abschließende Wertung überlasse ich euch...

Wie geht es weiter im Fall Böhmermann?

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Böhmermann wird als Beschuldigter die Möglichkeit erhalten, sich zum Vorwurf zu äußern. Die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl erläßt oder ob sie Anklage erhebt. Bieten die Ermittlungen genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so reicht sie die Anklage beim zuständigen Gericht ein und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Dann prüft das zuständige Gericht im Zwischenverfahren noch einmal, ob die Anklage zugelassen wird. Ist dies dies der Fall, so würde durch Beschluss das Hauptverfahren gegen Böhmermann eröffnet.

Welche Strafe hat Böhmermann zu erwarten?

Sowohl § 103 StGB als auch § 185 StGB sehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor. Im Falle einer Verurteilung wegen "einfacher Beleidigung" kommt meines Erachtens nur eine Geldstarfe in Betracht, wenn keine Vorstrafen einschlägig sind. Auch eine Einstellung gegen Geldauflage käme in Betracht.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Kommt es in der letzten Instanz tatsächlich zu einer Verurteilung, weil die Gerichte der Auffassung sind es liegt tatbestandlich eine Beleidigung vor, so hätte Böhmermann die Möglichkeit die Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob er durch die Verurteilung in seinem Grundrecht auf Meinungs- bzw. Kunstfreiheit verletzt ist.

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